Ziele unserer Stiftungsarbeit
Die „Stiftung Kraft der Gewaltfreiheit – Power of Nonviolence Foundation“ wurde 2020 vom Bund für Soziale Verteidigung e.V. und vom Institut für Friedensarbeit und gewaltfreie Konfliktaustragung e.V. gegründet. Die Rolle der Stiftung besteht im Wesentlichen darin, Projekte der Stiftervereine und anderer Organisationen, Initiativen und von Einzelpersonen zu fördern, sowie durch eigene Initiativen z.B. Veranstaltungen, eine Plattform zur Vernetzung zu werden.
Die folgenden Anliegen aus der Präambel der Satzung sind dabei leitend:
Die Stiftung Kraft der Gewaltfreiheit will Ansprechpartnerin für Menschen sein, die sich für aktive Gewaltfreiheit und Frieden einsetzen oder diesen Impuls unterstützen wollen. Besonders wichtig ist ihr, Aktive aus der Praxis mit Forschenden in einen Austausch zu bringen. Kontinuierliche Vernetzung und gegenseitige Inspiration sollen all diejenigen stärken, die oft unter widrigen Bedingungen versuchen, Theorie und Praxis aktiver konstruktiver Gewaltfreiheit voranzubringen.
Anträge bei der Stiftung Kraft der Gewaltfreiheit: Wer kann wieviel was wann und wofür beantragen?
- Antragsteller können Organisationen, aber auch Einzelpersonen sein.
- Anträge können jederzeit gestellt werden.
- Für das Jahr 2023 sind insgesamt 5.800 EUR Projektmittel vorgesehen.
- Die Antragshöhe je Antrag sollte nicht mehr als 5.000 EUR betragen.
- Anträge werden zum Quartalsende entschieden. Antragsschluss ist 12 Wochen vorher.
- Es werden Projekte gefördert, die aktive Gewaltfreiheit im Sinne der Stiftung fördern, erforschen oder reflektieren.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Projektantrag können stellen:
· Als gemeinnützig anerkannte Vereine im Inland oder vergleichbare Vereine im Ausland, die sich im Sinne aktiver Gewaltfreiheit engagieren,
· Einzelpersonen, die für vergleichbare Initiativen tätig sind oder tätig werden wollen.
Wie umfassend kann die Förderung sein?
Für Projekte kann eine 100%-Finanzierung beantragt werden. Eine Co-Förderung ist erwünscht.
Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass in Projekte viel Engagement und eigene Ressourcen der Trägerorganisationen oder -initiativen einfließen. Auch sie sind Bestandteil eines Projektes und verdienen es, gewürdigt und im Projektantrag als eigener Beitrag anerkannt zu werden.
Was kann gefördert werden?
Die Details einer Förderung sind dem „Formular Antrag auf Projektförderung“ zu entnehmen.
Grundsätzlich können Projekte gefördert werden, die im Sinne der Stiftung aktive Gewaltfreiheit fördern, erforschen oder reflektieren.
Es werden nur Projektanträge angenommen, die auf dem Formular „Antrag auf Projektförderung“ digital an foerderung@kraft-der-gewaltfreiheit.org eingereicht werden und auf die dort gestellten Fragen eingehen. Hier geht es zum Formular Antrag auf Projektförderung.
Es können auch Projekte gefördert werden, die bereits begonnen haben. Entscheidend ist, schlüssig darzulegen, weshalb die Förderung der Stiftung gebraucht wird.
Wie geht es nach einem positiven Bescheid weiter?
Anträge können jederzeit bei der Stiftung eingereicht werden und werden in der Regel binnen 10 Wochen abschließend beantwortet.
Mit der Zustimmung zur Projektförderung verschickt die Stiftung eine Kooperationsvereinbarung mit Durchführungsvereinbarung. Damit schließen die Stiftung und die projektdurchführende Organisation oder Person einen Vertrag, der auch die Modalitäten der Auszahlung, der Berichterstattung und der Abrechnung beiderseits verpflichtend regelt.
Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung kann die Projektförderung beginnen. Kleinprojekte mit einer Fördersumme bis zu 1.000 EUR können die Projektmittel in einer Summe erhalten.
Antragsformulare
Dokument Antrag auf Projektförderung
Kooperationsvereinbarung
Dokument Kooperationsvereinbarung Projektförderung
Die Dokumente stehen hier zum Download bereit. Antragsteller*innen können sich bereits vor der Antragstellung damit vertraut machen. Ebenfalls weisen wir auf weitere Dokumente und hilfreiche Links hin, die wir für die Projektarbeit in Konflikten und Friedensprozessen für wichtig erachten. Dazu gehört insbesondere die selbstkritische Reflexion des eigenen Handelns oder von eigenen Vorhaben darauf, ob dadurch unerwünschte Nebeneffekte auftreten können, die dann im Endergebnis mehr schaden als nützen.
Wir beantworten keine Vorabanfragen zur Förderwürdigkeit. Mit dem Ausfüllen des niedrigschwelligen Antragsformulares können Antragsteller*innen bereits ein vorläufiges Bild der Förderchancen bekommen.